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   BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 24/84   

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https://dejure.org/1986,2416
BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 24/84 (https://dejure.org/1986,2416)
BSG, Entscheidung vom 14.01.1986 - 5a RKn 24/84 (https://dejure.org/1986,2416)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 5a RKn 24/84 (https://dejure.org/1986,2416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Regelung von Härten - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 246
  • MDR 1987, 380
  • FamRZ 1987, 380
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 24/84
    28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) nicht als begründet, so daß eine Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG nicht veranlaßt ist.

    Er iSt der Auffassung, daß es sich in dem vom BVerfG im Urteil vom 28. Februar 1980 aaO aufgestellten - oben wiedergegebenen - Katalog von Fällen, die zur Vermeidung eines verfassungswidrigen abet.

  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 4/85

    Versorgungsausgleich - Anwartschaft - Leistungszuschlag - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 24/84
    Januar 1986 in dem Rechtsstreit 5a RKn 4/85 entschieden und näher begründet hat, darf die Rente des Ausgleichs- pflichtigen nicht wegen anteilig im Versorgungsausgleich übertragener Anwartschaften gemindert werden, die in der speziellen Rentenart generell nicht enthalten sein können.
  • BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94

    Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG

    Die Beklagte hat auf der Grundlage des am 7. Januar 1992 vor dem SG Gelsenkirchen (Az: S. 2 Kn 17/91) geschlossenen Vergleichs mit Bescheid vom 3. Juni 1992 erneut den Anspruch des Klägers verneint, nach § 5 Abs. 1 VAHRG die durch den Versorgungsausgleich bedingte Kürzung der ihm seit dem 1. Oktober 1990 gewährten Knappschaftsausgleichsleistung (§ 96a Abs. 4 Satz 1, § 98a RKG; dazu BSG vom 14. Januar 1986, BSGE 59, 246, 247 = SozR 5795 § 5 Nr. 1) auszusetzen.

    Das BVerfG hatte den Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten nach den §§ 1587 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) prinzipiell als mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt und die Kürzung der Rente des Ausgleichsverpflichteten infolge des durchgeführten Versorgungsausgleichs im Regelfalle auch dann für zulässig erachtet, wenn dem Ausgleichsberechtigten (noch) keine eigene Rente unter Berücksichtigung der übertragenen Anwartschaft gezahlt wird (dazu BSG vom 14. Januar 1986, BSGE 59, 246 = SozR 5795 § 5 Nr. 1; BSG vom 8. Dezember 1988, SozR 2200 § 1304a Nr. 15 mwN).

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen -

    Hiermit steht § 5 Abs. 1 VAHRG im Einklang (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 2 B 122.87 - ; siehe ferner BSG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 a RKn 24.84 - <FamRZ 1987, 380>).
  • BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 6/93

    Ungekürzte Rente - Abgelten eines Unterhaltsanspruch - Kapitalabfindung

    Mit den Regelungen dieses Gesetzes ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seinem Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) nachgekommen, bestimmte als verfassungswidrig angesehene Härten beim Versorgungsausgleich zu beseitigen (hierzu im einzelnen Bundessozialgericht vom 14. Januar 1986, BSGE 59, 246, 247f = SozR 5795 § 15 Nr. 1 sowie insbesondere BSG vom 8. Dezember 1988, SozR 2200 § 1304a Nr. 15 S 27f auch zum Gesetzgebungsverfahren des VAHRG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1990 - 2 A 12089/90

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Anwartschaft; Quasi-Splitting; Gesetzliche

    Fehlt aber eine dieser Voraussetzungen, ist § 5 Abs. 1 VAHRG nicht anwendbar (BVerwG, Beschluß vom 01. Februar 1988, Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1; BSG, Urteil vom 14. Januar 1986, BSGE 59, 246, 248 f. = FamRZ 1987, 380; Urteil des Senats vom 24. Mai 1989 - 2 A 124/88 -, NJW 1989, 2431 - FamRZ 1990, 104).

    Hätte das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257, 304) bei jedem Versorgungsausgleich schlechthin eine Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen solange aufgeschoben wissen wollen, als der Ausgleichsberechtigte aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Rente erhalten kann, so hätte es nicht der Einschränkung der Grundgesetzwidrigkeit auf den Fall bedurft, daß der Ausgleichspflichtige noch zusätzlich Unterhalt an den Berechtigten leisten muß (ebenso BVerwG, Beschluß vom 01. Februar 1988, Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. Januar 1986, BSGE 59, 246, 249 = FamRZ 1987, 380).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89

    Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten

    Dies schließt es aus, eine Absicht des Gesetzgebers dahingehend anzunehmen, daß stets oder wenigstens grundsätzlich die Versorgungskürzung ausgesetzt werden solle, solange ihr kein aktueller Rentenanspruch des Ausgleichsberechtigten gegenüberstehe (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Dezember 1988 - 1 RA 35/86 - im Anschluß an Urteil vom 14. Januar 1986 -5 a RKn 24/84 - <BSGE 59, 246 = SozR 5795 § 5 Nr. 1>).
  • BSG, 08.12.1988 - 1 RA 35/86

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Rentenberechnung

    Bereits der 5a-Senat des BSG hat entschieden, daß ein Verstoß gegen Art. 3 GG ausscheidet, wenn eine Kürzung der Rente des Ausgleichsverpflichteten deswegen nicht in Betracht kommt, weil im Unterschied zu den von § 5 VAHRG erfaßten Fällen eine zusätzliche Unterhaltsverpflichtung des Ausgleichsverpflichteten infolge einer Wiederheirat des Berechtigten nicht besteht (BSGE 59, 246, 249 = SozR 5795 § 5 Nr. 1 S 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 309/10

    Rente; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsverzicht; Versorgungsausgleich

    Der Regelung des § 5 Abs. 1 VAHRG stehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen [vgl. BSG, Urteil vom 14. Januar 1986, Az. 5a RKn 24/84, BSGE 59, 246-249, juris].
  • LSG Hessen, 29.01.1993 - L 13 LW 816/92

    Versorgungsausgleich - Altersgeld für unverheiratete Berechtigte - Anpassung des

    Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 VAHRG, der als verfassungsgemäß anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5a RKn 24/84), sind vorliegend nicht erfüllt.
  • VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 3463/90

    Kürzung der Versorgungsbezüge - Versorgungsausgleich

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift des § 5 VAHRG bestehen nicht, denn mit ihr hat der Gesetzgeber den Anforderungen Rechnung getragen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.2.1980 (BVerfGE 53, 257, 306 ff.) aufgestellt hat; sie werden auch von den Beteiligten nicht vorgetragen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift auch BVerwG, Beschluß vom 1.2.1988 - 2 B 122.87 -, Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.1.1986, FamRZ 1987, 380).
  • BVerwG, 01.02.1988 - 2 B 122.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Hiermit steht § 5 VAHRG im Einklang (s. auch BSG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 a RKn 24.84 - <FamRZ 1987, 380>).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 4/02

    Rentenversicherung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1989 - 2 A 124/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - L 18 RJ 87/00

    Rentenversicherung

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 202/87

    Versorgungsausgleich - zur Zulässigkeit einer Ruhegehaltskürzung bei Zeitsoldaten

  • SG Lüneburg, 28.04.2010 - S 38 R 354/08

    Gesetzliche Rentenversicherung: Gewährung von Altersrente; Verminderung der

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